Neue Bestimmungen für die Durchführung von Kursen, Veranstaltungen und Prüfungen

Liebe Mitglieder,

der DRC hat die neuen Bestimmungen für die Durchführung von Kursen, Veranstaltungen und Prüfungen festgelegt.

 

Für schon laufende Kurse, Prüfungen oder Veranstaltungen gilt vorübergehend die 3G-Regel, genesen, geimpft (2fach) oder getestet (PCR max. 48 Stunden alt) und muss den Kursleitern oder Sonderleitern vorgelegt werden.

 

Um es den Ausbildern und Sonderleitern nicht noch schwerer zu machen, werden wir ab Dezember nur noch 2G akzeptieren können.

 

Wir bitten dies zu beachten und weisen darauf hin, dass der DRC diese Regelung bundeseinheitlich festgelegt hat, unabhängig der Bestimmung einzelner Bundesländer.

 

Aus diesem Grund muss der jeweilige Nachweis bis Anfang Dezember in Form einer Kopie vorliegen.

Seht bitte von Diskussionen ab, diese Bestimmungen sind nicht durch die Landes- oder Bezirksgruppen beeinflussbar.

 

Danke und mit freundlichen Grüßen Marleen Baumann V1 BZG Schönbuch

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